Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer: Der professionelle Leitfaden für einen würdevollen Ausstieg


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Sie bekamen einen Aufhebungsvertrag? Geschäftsführer stehen Sie bei in solchen Situationen vor besonderen Herausforderungen. Die fehlenden Arbeitnehmerschutzrechte und Ihre rechtliche Doppelstellung als Organ und Dienstnehmer schwächen Ihre Verhandlungsposition erheblich. Viele Geschäftsführer unterschreiben unter Zeitdruck unvorteilhafte Verträge, die ihre finanzielle Zukunft und Reputation dauerhaft schädigen. HOTZE-Rechtsanwälte verhandeln strategisch Ihre Interessen bei der Aufhebungsvereinbarung.

✓ Erheblich höhere Abfindungssumme
✓ Schutz Ihrer beruflichen Reputation
✓ Emotionale Entlastung in der Krisensituation

Die kritischen Folgen einer überstürzten Aufhebungsvertrag-Unterzeichnung

Ohne fachkundige Beratung drohen bei Aufhebungsverträgen für Geschäftsführer weitreichende Konsequenzen:

• Erhebliche finanzielle Einbußen: Die meisten erstangebotenen Abfindungen liegen 50-100% unter dem erreichbaren Wert. Ohne Verhandlung verschenken Sie hart erarbeitete Vergütungsansprüche.

• Reputationsschädigung: Eine ungünstige Handelsregistereintragung kann Ihre berufliche Zukunft belasten. Fehlen strategische Kommunikationsvereinbarungen, droht dauerhafte Rufschädigung.

• Verlust variabler Vergütungskomponenten: Boni, Tantiemen und Beteiligungen gehen ohne fachkundige Prüfung oft vollständig verloren. Diese Bestandteile übersteigen häufig das Grundgehalt deutlich.

• Übermäßige Wettbewerbsverbote: Nachvertragliche Beschränkungen ohne angemessene Karenzentschädigung blockieren Ihre Karriere. Die berufliche Handlungsfähigkeit wird unnötig eingeschränkt.

• Gefährdung der D&O-Versicherung: Unzureichende Haftungsfreistellungen führen zu jahrelangen Risiken. Auch nach dem Ausscheiden können persönliche Haftungsansprüche entstehen.

Verhandeln Sie nicht allein – die Risiken für Geschäftsführer

Als Geschäftsführer werden Sie bei einem drohenden Aufhebungsvertrag regelrecht überrumpelt. Während Sie emotional unter Schock stehen, hat die Gegenseite meist bereits professionelle Beratung eingeholt. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird. Diese Ausgangslage birgt erhebliche Risiken:

Drastischer Karriereknick droht

Ohne strategische Verhandlungsführung wird Ihr Ausscheiden im Handelsregister ungünstig dargestellt. Dies kann zu nachhaltigen Reputationsschäden führen und Ihre Karriereperspektiven erheblich einschränken.

Vergütungsansprüche verfallen

Komplexe variable Vergütungsbestandteile wie Boni und Tantiemen gehen ohne fundierte Prüfung oft vollständig verloren. Diese übertreffen häufig das reguläre Gehalt erheblich.

Unsichtbare Haftungsrisiken lauern

Unzureichende Freistellungsvereinbarungen können Sie Jahre später einholen. Als ehemaliger Geschäftsführer bleiben Sie ohne korrekte Vertragsgestaltung persönlich haftbar.

Zeitdruck verhindert Überlegung

Die oft künstlich erzeugte Eile bei der Vertragsunterzeichnung ist taktisches Kalkül. Unter diesem Druck werden folgenschwere Fehler gemacht, die Ihre finanzielle Zukunft belasten.

Emotionale Überlastung blockiert

Die plötzliche Infragestellung Ihrer Geschäftsführerposition führt zu einem Schockzustand. Diese emotionale Belastung verhindert klares Denken und sachliche Verhandlungen.

HOTZE-Rechtsanwälte: Spezialisierte Experten für Geschäftsführer in Aufhebungsvertragssituationen

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit tiefgreifender Erfahrung in der Verhandlung komplexer Geschäftsführerverträge erzielen wir regelmäßig signifikante Verbesserungen ursprünglicher Angebote für GmbH-Geschäftsführer in Krisensituationen.

Unsere spezialisierte Expertise umfasst die vollständige Erfassung und Bewertung aller Vergütungskomponenten – von Grundgehalt über variable Elemente bis zu Beteiligungsmodellen. Durch strategisches Verhandlungsgeschick bei Aufhebungsverträgen sichern wir nicht nur erheblich höhere Abfindungen, sondern schützen auch Ihre Reputation durch maßgeschneiderte Kommunikationsstrategien und verhandeln weitere Vorteile für unsere Mandanten.

Unser Ziel: Ihre vollständige finanzielle Absicherung, der Schutz Ihrer beruflichen Zukunft und die Wahrung Ihrer Handlungsfreiheit – damit Sie gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Ein Fallbeispiel aus unserer Kanzleipraxis

Erfolgreiche Verhandlung für einen Finanzbranche-Geschäftsführer

Bei HOTZE-Rechtsanwälte konnte ein GmbH-Geschäftsführer der Finanzbranche seine Position erheblich verbessern. Nach überraschender Vorlage eines Aufhebungsvertrags mit nur drei Monatsgehältern Abfindung erreichten wir:

– Eine Abfindung von zwölf statt drei Monatsgehältern

– Sechsmonatige bezahlte Freistellung

– Sicherung aller Bonusansprüche

– Angemessene Karenzentschädigung für das Wettbewerbsverbot

– Einen würdevollen Ausstieg mit positivem Arbeitszeugnis

Entscheidend war unser strategisches Verhandlungsgeschick an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Der Mandant konnte seinen beruflichen Weg ohne Reputationsschaden fortsetzen.

Maßgeschneiderte Rechtsstrategie für Geschäftsführer in der Krise

Stoppen Sie Ihre finanzielle Talfahrt mit unserer spezialisierten Beratung

Ihre besondere Situation als GmbH-Geschäftsführer erfordert ein strategisches Vorgehen zur Aufhebung des Geschäftsführeranstellungsvertrages. HOTZE-Rechtsanwälte bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für diesen komplexen Bereich:

  • Rechtssichere Verhandlungsstrategie für Ihren Aufhebungsvertrag
  • Maximierung Ihrer Abfindung und Sicherung aller variablen Vergütungskomponenten
  • Optimale Ausgestaltung der Vertragsbeendigung ohne Reputationsrisiken
  • Expertenvorbereitung für eine erfolgreiche Berufszukunft nach der GmbH-Geschäftsführung

Die rechtliche Doppelstellung als Organ und Dienstnehmer erfordert spezifische Expertise – vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

So sichern wir Ihre Interessen als Geschäftsführer im Aufhebungsvertragsverfahren

Erhalten Sie sofort strategische Klarheit mit unserer bewährten 4-Schritt-Methode:

1

Notfall-Erstberatung innerhalb kurzer Zeit

• Sofortige Analyse Ihres Aufhebungsvertrags und des Dienstvertrags

• Identifizierung kritischer Schwachstellen und entgangener Ansprüche

• Entwicklung einer ersten Verhandlungsstrategie

2

Prüfung aller Vergütungskomponenten und Rechtspositionen

• Detaillierte Bewertung von Boni, Tantiemen und Sonderzahlungen

• Analyse des Wettbewerbsverbots und möglicher Karenzentschädigung

• Prüfung arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte

3

Strategische Verhandlungsführung

• Professionelle Kommunikation mit der Gesellschaft/GmbH

• Systematische Verbesserung aller Vertragskonditionen

• Absicherung gegen zukünftige Haftungsrisiken

4

Optimale Vertragsgestaltung und Umsetzung

• Rechtssichere Formulierung aller Vereinbarungen

• Schutz Ihrer Reputation durch strategische Kommunikation

• Vorteilhafte Gestaltung der Handelsregistereintragung

Die rechtliche Doppelstellung des Geschäftsführers verstehen

Als Geschäftsführer von Unternehmen befinden Sie sich in einer komplexen rechtlichen Zwitterstellung zwischen Organschaft und Anstellungsverhältnis. Diese Doppelnatur hat entscheidende Auswirkungen auf Ihren Aufhebungsvertrag. Im Gegensatz zum regulären Arbeitnehmer können Sie als Geschäftsführer jederzeit und ohne wichtigen Grund durch einen Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Der fehlende Kündigungsschutz macht Ihre Position bei Vertragsverhandlungen besonders angreifbar. Die Gesellschafterversammlung hat hierbei weitreichende Befugnisse, während Sie als Geschäftsführer oft unter Zeitdruck entscheiden müssen.

Besonders kritisch: Eine Abberufung muss ins Handelsregister eingetragen werden und ist damit öffentlich sichtbar. Die Art der Eintragung kann Ihre berufliche Reputation nachhaltig beeinflussen. Während die Gesellschaft bei einer Kündigung frei formulieren kann, bietet ein strategisch verhandelter Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, die Außenwirkung positiv zu gestalten. Eine einvernehmliche Vertragsbeendigung schützt Ihren Ruf in der Branche und verbessert Ihre Chancen für die berufliche Zukunft erheblich.

In der Regel erhalten Geschäftsführer bei einer Kündigung keine Abfindung. Bei einem gut verhandelten Aufhebungsvertrag können Sie jedoch substanzielle Zahlungen erreichen – oft zwischen 50-100% mehr als im Erstangebot. Ihr Dienstvertrag, der unabhängig vom Organverhältnis existiert, enthält wichtige Anspruchsgrundlagen, die ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht gezielt für Sie nutzen kann.

Ihre nächsten Schritte zum optimalen Aufhebungsvertrag

1

Sofortige Kontaktaufnahme zu HOTZE-Rechtsanwälte

• Telefonische Notfallberatung oder Online-Terminvereinbarung

• Übermittlung aller Unterlagen (Dienstvertrag, Aufhebungsvertragsentwurf)

2

Individuelle Strategieentwicklung

• Umfassende Analyse Ihrer Geschäftsführerstellung und Vergütungsansprüche

• Ermittlung der maximalen Abfindungshöhe und Verhandlungsspielräume

3

Professionelle Durchsetzung Ihrer Interessen

• Erfahrene Rechtsanwälte führen alle Verhandlungen mit der GmbH

• Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft und beruflichen Reputation

Handeln Sie jetzt – Ihr finanzielles Überleben steht auf dem Spiel

Als GmbH-Geschäftsführer dürfen Sie bei einem Aufhebungsvertrag nicht zögern. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kämpfen für Ihre maximale Abfindung und schützen Sie vor folgenschweren Fehlern. Die Zeit läuft – mit jedem Tag ohne rechtliche Unterstützung riskieren Sie Ihre Existenzgrundlage und berufliche Zukunft. Kontaktieren Sie HOTZE-Rechtsanwälte und verwandeln Sie Ihre Krise in eine Chance.

"Gemeinsam entwaffnen wir Ihren scheinbar übermächtigen Arbeitgeber!"


Harald Hotze
Fachanwalt für Arbeitsrecht
+49 69 - 98939347

Starten Sie Ihre Gegenwehr und schützen Sie Ihre Karriere