
Das allgemeine Zivilrecht berührt durch grundlegenden Charakter fast sämtliche Lebensbereiche sowie zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.
Zum allgemeinen Zivilrecht gehören unter anderem sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse wie:
Daneben auch Mietrecht, Reiserecht und Erbrecht.
Zum Bereich des Zivilrechts gehört die Geltendmachung offener Forderungen. Forderungsbeitreibung ist sowohl für kleine bis mittlere Unternehmen, als auch für Privatpersonen ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Zahlungsmoral von Auftraggebern / Vertragspartnern verschlechtert sich zunehmend.
Oftmals muss anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um Ansprüche vor Gericht effektiv durchsetzen zu können.
Außerdem bearbeiten wir gerade für Unternehmen auch sämtliche Fälle mit Berührungspunkten im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht:
Das Referat des allgemeinen Zivilrechts betreut Rechtsanwältin Julia Frodl. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für ein unverbindliches Beratungsgespräch.