Strafrecht

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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Harald Hotze übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. Darüber hinaus vertritt er auch Opfer von Straftaten im Nebenklageverfahren.
 
Strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  •     Arztstrafrecht
  •     Behandlungsfehler
  •     Abrechnungsbetrug
  •     Berufung
  •     Betäubungsmittelgesetz
  •     Betrug und Untreue (im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung)
  •     Drogendelikte (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz)
  •     Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub Erpressung usw.)
  •     Insolvenzstrafrecht
  •     Internetkriminalität
  •     Jugendstrafrecht
  •     Kapitaldelikte (Mord, Totschlag usw.)
  •     Klageerzwingung
  •     Körperverletzungsdelikte
  •     Korruptionsdelikte (z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
  •     Nebenklage
  •     Opferschutz
  •     Raub
  •     Revision
  •     Schuldunfähigkeit
  •     Sexualdelikte (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung usw.)
  •     Täterschaft und Teilnahme
  •     Umweltstrafrecht
  •     Zeugenbeistand

Rechtsanwalt Harald Hotze, Fachanwalt für Strafrecht vertritt Sie in allen strafrechtlichen Belangen.
 
Erfahrung, Kompetenz und Effizienz garantieren eine erfolgsorientierte Vertretung ihrer Interessen.
 
Thema: Strafrecht im Internet