Arbeitsrecht

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Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten) und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Individualrechts und Kollektivarbeitsrecht.
 
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  •     Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit, z.B.: Entwurf von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen
  •     Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren / Kündigungsschutzklage
  •     Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen, Abwicklungsverträgen oder Altersteilzeitmodellen
  •     Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
  •     Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und Interessenausgleich
  •     Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen
  •     Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen, Umwandlungen, Outsourcing
  •     Betriebsübergang nach § 613a
  •     Transfergesellschaft
  •     Urlaubsrecht
  •     Freistellungsvereinbarungen
  •     Wettbewerbsverbote
  •     Variable Vergütungsmodelle
  •     Zeugnis
  •     Scheinselbständigkeit

Rechtsanwalt Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bearbeitet das Gebiet des Arbeitsrechts (siehe auch Presseberichte: Arbeitsrecht Frankfurt).
 
Erfahrung, Kompetenz und Effizienz garantieren eine erfolgsorientierte Vertretung ihrer Interessen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Anwälte.

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