
Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten) und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Individualrechts und des Kollektivarbeitsrechts.
Unser Fokus liegt insbesondere auf Fragen, die bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses auftreten können, wie zum Beispiel Kündigung wegen Krankheit, Entgeltfortzahlung,
Abfindung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Arbeitszeugnis.
Wichtiger Hinweis: Im Falle einer Künding müssen sie schnell reagieren. Ab Erhalt der Kündigung haben sie nur 3 Wochen Zeit um Kündigungsschutzklage zu erheben. Lassen sie sich daher professionell beraten und profitieren sie von unserer Erfahrung.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
Rechtsanwalt Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bearbeitet das Gebiet des Arbeitsrechts. Seine Erfahrung, Kompetenz und Effizienz garantieren eine erfolgsorientierte Vertretung ihrer Interessen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Anwälte.